Standardimpfungen:
Wir führen alle empfohlenen Impfungen durch.
Hierbei richten wir uns nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts.
Wir kontrollieren den Impfstatus regelmäßig bei der Gesundheitsuntersuchung.
Bitte bringen Sie zu einer Impfung immer ihren Impfpass mit.
Indikationsimpfungen:
Das sind Impfungen, die im Gegensatz zu Standardimpfungen nur unter bestimmten Bedingungen bzw. nur für bestimmte Personengruppen empfohlen werden.
Typische Indikationsimpfungen
Reiseimpfungen:
Reiseimpfungen gehören nicht zur Leistung der gesetzlichen (und teilweise privaten) Krankenversicherung und müssen somit als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) privat bezahlt werden.
Fragen Sie uns zu den entsprechenden Kostenaufstellungen und sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse über ggf. mögliche (Teil-) Erstattungen.
Weitere Informationen:
Zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zählt eine Gesundheitsuntersuchung (Check-up):
Typ 2-Diabetes, Nierenerkrankungen oder Herzprobleme – all diese Erkrankungen können bekämpft werden, wenn man sie frühzeitig erkennt. Gesetzlich Versicherte haben deshalb Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, die von der Krankenkasse bezahlt wird.
Bei dem Check-up sollen gesundheitliche Risiken und Vorbelastungen abgefragt und Erkrankungen möglichst früh erkannt und behandelt werden.
An Laboruntersuchungen gehören nur eine Urinuntersuchung, der Nüchternzucker und ein Lipidprofil zum Leistungskatalog. Weitere Blutwerte werden ggf. bei entsprechenden Erkrankungen bestimmt.
Sollten Sie darüberhinaus zusätzliche Blutuntersuchungen wünschen, werden diese meist nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und müssen ggf. privat bezahlt werden. (siehe IGeL)
Weitere Informationen:
Die Hautkrebsfälle nehmen zu, deshalb ist ein regelmäßiges Hautkrebsscreening zu empfehlen.
Ab dem 35. Lebensjahr ist dies alle 2 Jahre möglich (ggf. auch im Rahmen der Gesundheitsunstersuchung).
Sollten dabei Auffälligkeiten festgestellt werden, überweisen wir Sie zu einem Dermatologen.
Die Krebsvorsorge für Männer ist ab dem 45. Lebensjahr jährlich möglich. Diese wird ggf. auch im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung durchgeführt.
Hierbei geht es v.a. um die Früherkennung von Hoden- oder Prostatakrebs.
Der sogenannte PSA-Wert bei V.a. Prostatakrebs wird bzgl. Vorsorge nicht von der Krankenkasse bezahlt.
Weitere Informationen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/frueherkennung-vorsorge.html
Was ist eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung:
In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Jugendliche (15. bis 18. Geburtstag) nur dann von einem Arbeitgeber angestellt werden dürfen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate vor der Anstellung von einem Arzt untersucht worden sind. Die Bescheinigung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung muss dem neuen Arbeitgeber vorliegen.
Zweck der Jugendarbeitsschutzuntersuchung:
Mithilfe der Jugendarbeitsschutzuntersuchung soll erreicht werden, dass sich die angestrebte Tätigkeit des Jugendlichen nicht auf dessen gesunde Entwicklung negativ auswirkt.
Stellt der Arzt fest, dass der Entwicklungstand des Jugendlichen nicht altersentsprechend ist, gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen oder die angestrebte Beschäftigung den Jugendlichen in seiner gesunden Entwicklung einschränken könnte, so wird eine Nachuntersuchung (3 bis 6 Monate nach Arbeitsbeginn) angeordnet.
Der Arzt unterliegt auch im Rahmen der Jugendarbeitsschutzuntersuchung der Schweigepflicht und teilt den Sorgeberechtigten nichts mit, was ihm der Jugendliche anvertraut.
Durchführung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung:
Zunächst muss der Jugendliche sich vom Meldeamt den sogenannten Berechtigungsschein besorgen. Zusammen mit den Sorgeberechtigten füllt er den Vorbereitungsbogen aus, unterschreibt diesen zusammen mit den Sorgeberechtigten und bringt ihn mit zur Untersuchung. Um den Impfstatus bestimmen zu können, sollte der Impfausweis ebenfalls vorliegen.
Der Arzt führt ein Gespräch bzgl. des Vorbereitungsbogens. Anschließend erfolgt eine Ganzkörperuntersuchung.
Kosten:
Die Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung werden vom jeweiligen Bundesland getragen.
J1 – wichtige Vorsorge für Jugendliche
Diese vorletzte, sehr wichtige Vorsorgeuntersuchung (J1) sollte zwischen 12 und 14 Jahren (vom 12. Geburtstag bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) stattfinden. Es ist ein Check der körperlichen und seelischen Gesundheit, der komplett von den Krankenkassen übernommen wird.
Im Rahmen dieser Vorsorge werden Größe, Gewicht und der Impfstatus sowie Blut und Harn überprüft. Bei der körperlichen Untersuchung klärt der Arzt die pubertären Entwicklungsstadien sowie den Zustand der Organe, des Skelettsystems und der Sinnesfunktionen ab. Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben sowie chronische Krankheiten können bei der J1 frühzeitig erkannt und entsprechend behandelt werden. Auch auf eventuelle Hautprobleme, und Essstörungen wie Magersucht oder Übergewicht wird eingegangen.
Fragen über Sexualität und Verhütung, Drogenmissbrauch und Rauchen sowie Probleme mit der Familie und dem sozialen Umfeld können im Rahmen der J1 besprochen und geklärt werden.
Weitere Informationen:
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/frueherkennung-u1-u9-und-j1/j1-untersuchung/
J2 – bald erwachsen
J2 für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren.
Diese Vorsorgeuntersuchung soll Jugendlichen auch nach der J1 (vom 12. Geburtstag bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) eine Möglichkeit zum Gesundheits-Check-Up bieten. In dieser Phase werden oft wichtige Entscheidungen getroffen, wie z.B. für die spätere Berufswahl. Dabei kann auch die Gesundheit eine Rolle spielen. So sind für Allergiker einige Berufe nicht geeignet.
Zu den Schwerpunkten der J2 gehört das Erkennen bzw. die Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, von Haltungsstörungen, Kropfbildung bis hin zur Diabetes-Vorsorge. Der Arzt berät den Jugendlichen bei Fragen des Verhaltens, der Sozialisation, der Familie und der Sexualität sowie der Berufswahl. Der Jugendliche kann im Rahmen der Vorsorge, wenn er will, auch allein ohne Eltern ein vertrauensvolles Gespräch führen.
Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.