Wenn Ärzte ihren Patienten eine Untersuchung oder eine Behandlung vorschlagen, die nicht zu den Leistungen der Krankenkassen gehört, müssen die Patienten selbst dafür zahlen und sie bekommen das Geld i. d. R. auch nicht erstattet. Solche Leistungen werden als Selbstzahlerleistungen oder Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL – bezeichnet.
Auch wenn die Krankenkassen sie nicht zahlen, können Selbstzahlerleistungen durchaus sinnvoll sein. Die Ärzte und Psychotherapeuten beraten ihre Patienten unter medizinischen Gesichtspunkten. Die Entscheidung für oder gegen eine solche Leistung treffen die Patienten jedoch allein.“
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten eine Gesundheitsuntersuchung ab dem 35. Geburtstag nur noch alle 3 Jahre an, der Umfang ist klar eingeschränkt (siehe auch Punkt Vorsorge und Prävention).
Sollten Sie ein kürzeres Zeitintervall der Gesundheitsuntersuchungen wünschen oder zusätzliche Untersuchungen - sprechen Sie uns an.
Folgende Untersuchungen sind zur Vorsorge zusätzlich möglich:
Viele Patienten wünschen auch eine erweiterte Blutuntersuchung. Zum Leistungskatalog der Kassen zählen bei der Gesundheitsuntersuchung Urin, Lipidprofil und Zucker. Weiter werden Blutuntersuchungen bezahlt, die zur Kontrolle bei Erkrankungen oder zur Abklärung von Symptomen notwendig sind. Sollten Sie ergänzende Blutbestimmungen wünschen, bieten wir entsprechende Profile an.
Frau Dr. med. Pöppelmann bietet die entsprechende Untersuchung in unserer Praxis an.
Da wir eine allgemeinmedizinische Praxis sind, können wir die Echokardiographie nur bei Privatpatienten und Selbstzahlern anbieten.
Beim Herzultraschall werden unter anderem die Pumpfunktion der Herzkammern und die Funktion der Herzklappen untersucht. Sonst wird diese Untersuchung nur bei einem Kardiologen angeboten.
Frau Dr. med. Pöppelmann bietet die entsprechende Untersuchung in unserer Praxis an.
Da wir eine allgemeinmedizinische Praxis sind, können wir die Ultraschalluntersuchung der Halsgefäße nur bei Privatpatienten und Selbstzahlern anbieten.
Bei der Duplex-Untersuchung der Halsgefäße werden u.a. die Arterien, die das Gehirn versorgen, untersucht. Hier kann man z.B. eine Arteriosklerose der Halsarterien feststellen (Arteria carotis).
V.a. bei Reisen in das aussereuropäische Ausland ist eine gründliche medizinische Vorbereitung und v.a. die Durchführung von entsprechenden Reiseimpfungen nötig.
Wir beraten Sie hier umfassend und geben Ihnen entsprechende Impfempfehlungen.
Die Reisemedizinische Beratung und auch die Reiseimpfungen werden nicht generell von Ihrer Krankenkasse übernommen. Viele Kassen übernehmen aber einen Teilbetrag, wenn Sie dann die Rechnung einreichen.
Zur Planung für Ihren Termin füllen Sie bitte unseren reisemedizinischen Fragebogen aus und bringen Sie ihren Impfpass mit.
Beachten Sie, dass bei der Notwendigkeit von mehreren Impfungen ein ausreichender Zeitabstand zur Reise einzuplanen ist.
Die Praxis ist jetzt als Gelfieberimpfstelle registriert. Die Impfungen werden durch Dr. Hartmann durchgeführt.
Die Sportmedizinischen Untersuchungen in unserer Praxis werden von Herrn Dr. med. Matthias Pöppelmann durchgeführt, der über die Zusatzbezeichnung Sportmedizin verfügt.
Eine Sportmedizinische Untersuchung ist zum Beispiel bei "Neueinsteigern", Sportlern mit chronischen Erkrankungen oder ab einem gewissen Alter zu empfehlen. Auch werden in gewissen Sportvereinen Atteste über die Sporttauglichkeit gefordert.
Wir führen die Sportmedizinischen Untersuchungen nach den Standards der
Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) durch und sind als empfohlener Untersucher gelistet.
Grundsätzlich sind Sportmedizinische Untersuchungen Privatleistungen, einige Krankenkassen zahlen allerding Zuschüsse. Fragen Sie ggf. bei Ihrer Krankenkasse nach.
Wir bieten folgende Sportmedizinische Untersuchungen an:
Untersuchung Basis bzw. Sporttauglichkeit
Zielgruppe: Reihenuntersuchungen Kinder und Jugendliche, Kadersportler Kindesalter, Freizeit- und Breitensportler bis zum 35. Lebensjahr
Sportmedizin erweitert
Leistungen wie im Angebot Basis, zusätzlich:
Zielgruppe: Sport treibende > 35 Jahre (empfohlen), Leistungs-, Wettkampf- und Kadersportler ab Jugendalter, Sport treibende mit Risikofaktoren (erhöhter Blutdruck, Diabetes, [ehemalige] Raucher, positive Familienanamnese etc.), Sportarten mit erhöhtem Risiko (Ausdauersportarten, Klettern, Kanu, etc.), Personen mit Auffälligkeiten in der Sporttauglichkeitsuntersuchung
Sportmedizin Herz
wie Basis + erweitert + Herzultraschall (Dr. Karoline Pöppelmann)
Bitte bringen Sie zu jeder Sportärztlichen Untersuchung den ausgefüllten Anamensebogen mit!
Die Tauchtauglichkeitsuntersuchungen führt in unserer Praxis Herr Dr. med. Matthias Pöppelmann durch.
Die Untersuchung wird nach den Empfehlungen der GTÜM (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin) durchgeführt.
Das Sporttauchen erfreut sich zunehmender Beliebtheit und die Zahl der Tauchanfänger wie auch der erfahrenen Taucher steigt weiterhin an. Um Tauchunfällen vorzubeugen, werden seit einiger Zeit regelmäßige medizinische Kontrollen empfohlen oder sogar vorgeschrieben.
Wie oft sollten Sie sich untersuchen lassen?
Das Untersuchungsintervall ist vom Lebensalter abhängig. Die GTÜM empfiehlt die Untersuchung:
spätestens nach 3 Jahren, wenn Sie zw. 18 und 39 Jahre alt sind
spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind.
spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie 40 Jahre o. älter sind.
Die Untersuchung erfolgt ähnlich wie die erweiterte Sportmedizinische Unersuchung. Natürlich werden dabei die besonderen Tauchmedizinischen Aspekte berücksichtigt.
Bitte bringen Sie zum Termin den ausgefüllten Anamnesebogen der GTÜM mit.
Sie können diesen Untersuchungsbogen hier herunterladen und ausdrucken.
Bei Berg- und Höhenmedizinischen Fragestellungen ist in unserer Praxis Herr Dr. Pöppelmann ihr Ansprechpartner
(Zusatzbezeichnung Sportmedizin
International Diploma for Mountain Medicine).
Prinzipiell gelten die Empfehlungen hinsichtlich einer sportmedizinischen Untersuchung hier genauso wie bei anderen Sportarten (siehe Punkt Sportmedizin weiter oben)
Zusätzlich kann vor geplanter Höhenexposition eine Beratung bzgl. spezieller Fragestellungen erfolgen.
Bei chronischen Erkrankungen, vermehrten Infekten oder Streß kann man die Selbstheilungskräfte seines Körpers unterstützen. Hierzu zählen in erster Linie die richtige Ernährung, Sport, ausreichend Schlaf und allgemeine Kräftigung des Immunsystems mit z.B. Sauna und Wechselduschen.
Manchmal können zusätzliche Maßnahmen sinnvoll sein. Wir bieten dafür sogennante Revitalisierungs-/ Infusions-/ Spritzenkuren an.
Dabei erhalten Sie eine definierte Anzahl von Injektionen mit z.B. Vitaminen/ Phytopharmaka/ Homöopathika, die Ihren Körper zusätzlich unterstützen können.
Beispiel: Medivitan Spritzen oder Zeel-Präparate
Wie die Revitalisierungskuren haben die Eigenblutbehandlungen einen Alternativ-/ Naturheilkundlichen Ansatz.
Unter dem Begriff Eigenbluttherapie oder Eigenblutbehandlung werden verschiedene Verfahren verstanden, denen gemeinsam ist, dass dem Patienten zunächst eine bestimmte Menge Blut entnommen wird, um es anschließend wieder zu injizieren oder zu infundieren. Dabei können vor der Injektion verschiedene Vitaminpräparate oder Naturheilkundliche Präparate zugemischt werden.
Die Eigenblutbehandlung wird als "Reiztherapie" zur Stabilisierung des Allgemeinbefindens und Immunsystems eingesetzt.
Bei Interesse sprechen Sie bitte Herrn Dr. Pöppelmann an.
Die Darmflora (Mikrobiom) ist ein komplexes System. Dieses hat umfangreiche Auswirkungen auf unsere Gesundheit, v.a. Immunsystem, Abwehr, Allergien.
Eine Dysbiose (Ungleichgewicht der Darmflora) hat hierauf eventuell deutlich negative Auswirkungen.
Nach Einsendung einer entsprechenden Stuhlprobe können Rückschlüsse gezogen und entsprechende Empfehlungen hinsichtlich Ernährung und ggf. Einnahme von Prä-/ Probiotika gegeben werden.
Es sind 2 Termine bei Herrn Dr. med. Pöppelmann nötig:
1. Termin zu Planung und Mitgabe der Untersuchungsmaterialien
2. Termin (nachdem Sie das Material in das Labor verschickt haben kommt nach ca. 2-3 Wochen das Ergebnis in die Praxis) zu Erläuterung des Untersuchungsergebnisses und Ausgabe schriflicher Informationen und Empfehlungen
Die Rechnung für die gewünschten Laboruntersuchungen erhalten Sie direkt vom Labor.
Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Wer muss belehrt werden?
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Personen eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch ihr Gesundheitsamt.
Wir können diese Belehrungen durchführen und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.
LKW-Führerscheinuntersuchungen
Sie sind im Besitz eines Führerscheins der Klassen C1E, C oder CE und wollen weiterhin Lkw fahren? Die Erlaubnis zum Fahren von LKW mit den Führerscheinklassen C1E, C oder CE ist bis zum 50. Lebensjahr befristet. Für eine Verlängerung der Fahrerlaubnis sind dann laut Fahrerlaubnisverordnung bestimmte gesundheitliche Anforderungen zu erfüllen, die durch ein ärztliches Gesundheitszeugnis bestätigt werden müssen.
Vom Gesetzgeber geforderte Untersuchungen sind:
Wir beraten Sie in unserer Praxis zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Wir halten uns hier an die Boschüre
Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
des bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Diese Broschüre ist im Buchhandel oder zum Selbstkostenpreis in unserer Praxis erhältlich.
Wir empfehlen, sich vor der Beratung mit dem Inhalt der Broschüre vertraut zu machen und zu überlegen, was man in der entsprechenden Situation für sich wünscht.
Idealerweise kann man die Felder bereits mit Bleistift ankreuzen.
Wir sprechen dann die offenen Fragen mit Ihnen durch.
Die Beratungskosten durch uns richten sich nach dem zeitlichen Aufwand.
Verschiedene Atteste sind nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen möglich, beispielsweise
etc.